
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht können unsere geschulten Mitarbeiter mit speziellen Geräten innere Baumdefekte frühzeitig erkennen. Gefahren durch möglichen Baumbruch werden frühzeitig festgestellt und durch rechtzeitige Maßnahmen weitreichende Personen- oder Sachschäden verhindert – so lassen sich auch wertvolle Baumbestände langfristig erhalten.
Unser Hinweis an Grundstückseigentümer und Verantwortliche: In der Verantwortung und damit Verkehrssicherungspflicht steht der Grundstückseigentümer als „Baumbesitzer“. Die Kontrolle der auf dem Grundstück befindlichen Bäume muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Gehen Sie auf Nummer sicher und sprechen uns an!
Auszug Gesetzestext: „Gemäß § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) obliegt jedem Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht. Er hat für den verkehrssicheren Zustand von Baum- und Gehölzbestand zu sorgen und ist verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.

Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrem nächsten Projekt arbeiten
Jedes Projekt birgt Herausforderungen, wir stehen Ihnen dabei zur Seite.